Rechtliche Grundlagen von Schülerpraktika
Auf Initiative der Südwestmetall Bezirksgruppe Heilbronn/Region Franken fand für das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg ein Online-Vortrag zum Thema „Rechtliche Grundlagen von Schülerpraktika“ statt.
Die Südwestmetall Bezirksgruppe Heilbronn/Region Franken hat sich zum Ziel gesetzt, eine erfolgreiche Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung von Schulen und Unternehmen zu fördern. Ebenso sollen bildungspolitische Impulse gesetzt werden. Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT in Heilbronn fördert den Erfahrungsaustausch, entwickelt Veranstaltungen und ist Partner für die Bildungsthemen. Dabei spielt die Vernetzung von Ausbildungsunternehmen, Schulen, Bildungsträgern und Vertretern der Agentur für Arbeit und der Kammern eine große Rolle. In der Online-Veranstaltung hat das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Heilbronn Antworten auf wichtige Fragen zu den rechtlichen Grundlagen von Schülerpraktika gegeben.
Die Schulrätin vom Staatlichen Schulamt Heilbronn, Antonia Andrikopoulos-Feucht, eröffnete die Veranstaltung als ehrenamtliche Vorsitzende Schule im Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Heilbronn. Schülerbertriebspraktika spielen für die Berufsorientierung von Schülern und Schülerinnen eine Schlüsselrolle, betonte Harald Daumüller vom Service SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg in seiner Begrüßung.
In dem <link file:12821 _top download file>Impulsvortrag legte David Menzel, juristischer Referent bei Südwestmetall, die rechtlichen Vorgaben für Schülerbetriebspraktika aus. Dabei ging es erst einmal um die Definition von Praktikum und Schülerbetriebspraktikum und der Abgrenzung zum Ferienpraktikum. Aber auch Rechte und Pflichten des Betriebes wie z.B. die maximale tägliche und wöchentliche „Arbeitszeit“ als Kind, Jugendlicher und Erwachsener wurden dargelegt. So dürfen Kinder unter 15 Jahren laut Jugendarbeitsschutzgesetz § 7 Nr. 2 bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden. Auch die vertragsrechtliche Behandlung einschließlich der Versicherungen für freiwillige Praktika wurden ausführlich behandelt.
Ergänzend zu dem Kernthema der Veranstaltung erhielten die über 130 Teilnehmer aus Heilbronn und ganz Baden-Württemberg die Möglichkeit über den Chat ihre konkreten Fragen an den Juristen zu stellen. Lehrkräfte, Schulleitungen, Fach- und Führungskräfte aus Ausbildung, Beratung und Personal nutzten diese Gelegenheit. So kamen u.a. Fragen zur Sprache, die viele Teilnehmende auch beschäftigen: „Wie ist der Versicherungsschutz geregelt, wenn sich ein Schüler im Praktikum verletzt?“, „Wie ist das mit dem Versicherungsschutz bei einem freiwilligen Praktikum?“, „Betriebspraktika sollen an unserer Schule aufgrund der Corona-Verordnung freiwillig in den Ferien stattfinden. Ist das zulässig? Sind die Schüler versichert?“, „Können Betriebspraktika im März aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung überhaupt stattfinden, und wenn ja, dann freiwillig oder verpflichtend?“, „Bei uns im Betrieb ist Lötzinn als Gefahrenstoff eingestuft. Bei uns in der Ausbildungsabteilung wird mit Absaugung und Unterweisung das Löten auch für Schüler im Praktikum ermöglicht. Ist das so erlaubt?“
David Menzel ging auf jede Frage ein und konnte fundierte Antworten geben. Abschließend präsentierten Harald Daumüller und Marcus Kurz, Beauftragter für Berufsorientierung und Lehrer der Otto-Klenert-Schule Bad Friedrichshall, jeweils eine Broschüre bzw. Buch als Best Practice.
Antonia Andrikopoulos-Feucht bedankte sich bei den Teilnehmenden für die rege Teilnahme und das Interesse und bei David Menzel für die Durchführung der Veranstaltung.
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